Wertgutachten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Für den Kauf und Verkauf eines gewerblichen Unternehmens sind Branchenkenntnisse, die Beziehungen zu Ihren Kunden und Lieferanten, die Fähigkeiten ihrer innerbetrieblichen Leistungsträger, Marktgängigkeit der Produkte /Leistungen und weitere Faktoren von wertbildender Bedeutung. Eine Unternehmensbewertung, die die unternehmensspezifischen Gegebenheiten und die betriebswirtschaftlich, analytische Würdigung aller Faktoren umfasst, ist angeraten bevor sich die Parteien über Kauf- /oder Verkaufspreise unterhalten.

Beim Eintritt oder Austritt in bzw. aus einer Personengesellschaft, beim Kauf oder Verkauf der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft sind Wertermittlungen durch eine Unternehmensbewertung meist zwingend, insbesondere vor dem Hintergrund, dass einsteigende Gesellschafter mit den bisherigen auf lange Zeit zusammenarbeiten wollen.

Gibt es Meinungsverschiedenheiten über den Wert eines Anteils, der an einen ausscheidenden Gesellschafter zu zahlen ist, gelten i.d.R. die Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag. Sind diese nicht leicht nachvollziehbar formuliert, sind Meinungsverschiedenheiten. Spätestens dann sollten sich die Parteien fragen, ob die gemeinsame Beauftragung zur Erstellung eines neutralen Gutachtens nicht günstiger ist, als mehrere Wertermittlungen in Form von Parteigutachten oder letztlich durch Gerichtsgutachten. Oft lässt sich mit Unterstützung eines Sachverständigen in vielen Fällen eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung anstreben.

In Zugewinnausgleichsfällen, soweit sie gerichtsanhängig gemacht werden sind Gerichtsgutachten angezeigt. In Zugewinnausgleichsfällen sind darüber hinaus die latenten Steuerbelastungen zu berücksichtigen.

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