Verdienstausfall-/Betriebsunterbrechungsschäden

Diese Art der Gutachten unterscheiden sich von den Unternehmenswertgutachten. Sie zielen auf die Ermittlung eines Verdienstausfall oder Erwerbsschadens in Schadensfällen, wie Brand, als eine der einschneidensten Art der Beeinträchtigung in der Führung einer Praxis, sind Werte zu ermitteln, die den erlittenen Vermögensschaden in Form von verlorenen Gegenständen als auch in Form des Verdienstausfalles wiedergeben sollen. Mit dieser Art von Gutachten ermittele ich Betriebsunterbrechungs- und Verdienstausfallschäden, sowie Schätzungen zur angenommenen, künftigen Praxisentwicklung und des daraus entstehenden Vermögensschadens.

Die neutrale Ermittlung eines derartigen Vermögensschadens versetzt Sie in die Lage Ihre Ansprüche nicht nur argumentativ, sondern auf sachlich nachvollziehbarer Grundlage, ggf. auch vor Gericht, durchzusetzen und sich auf das Gutachten eines Sachverständigen zu verlassen.

Erwerbsschadensgutachten geben Anhaltspunkte und Einschätzungen zu entgangenen Einnahmen, die ohne das schädigende Ereignis erzielbar gewesen wären. Dabei sind meist weitreichende Zeitreihen möglicher Einnahmen ohne Schadensereignis real noch erzielbaren Einnahmen gegenüber zu stellen.

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